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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. bevollmächtigt Kg. Maximilian, den von Kg. Karl (VIII.) von Frankreich an ihm begangenen uncristenlichen handel1 sowie dessen täglichen posen fuersatz und willen gegen K. Reich und Deutsche Nation zu bestrafen und zu diesem Zweck unter Androhung des Verlusts aller Lehen, Rechte und Privilegien ein allgemeines Aufgebot aller Lehnsleute von K. und Reich zu erlassen. Der K. bestimmt, daß Kg. Maximilian gegen Ungehorsame mit seinem Kammerprokurator-Fiskal vorgehen und die fälligen Strafen eintreiben lassen darf und setzt ausdrücklich fest, daß diese Vollmacht ohne weitere Änderung Bestand haben soll.

Originaldatierung:
Am eilfften tag des monets february (nach Einblattdruck).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, dem Einblattdruck zufolge jedoch mit anh. S. - Kop.: Von Kg. Maximilian zwecks umfassender Versendung veranlaßter Einblattdruck im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VII, 75), Pap., rotes S Kg. Maximilians I. (Posse S 19) rücks. aufgedrückt.

Kg. Maximilian übersandte den Frankfurtern das ksl. Mandat in Form eines von ihm veranlaßten und von ihm selbst besiegelten Einblattdruckes mit Schreiben vom 25. März 1493 aus Colmar, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 14 fol. 53), gedruckt bei Janssen II n. 719. Dieses kgl. Anschreiben und damit zweifellos auch die obige Vollmacht wurden auch den Städten Mühlhausen in Thüringen und Aachen übersandt, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6709). Vgl. zur Sache Wiesflecker, Maximilian I. 1 S. 340f.

Druck (tlw.): GdW Bd. IX Sp. 172 n. 10375.

Reg.: Janssen II n. 717; Chmel n. 8910.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 1041.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 1046, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-02-11_1_0_13_4_0_10623_1046
(Abgerufen am 28.03.2024).