Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 1051 von insgesamt 1054.

K. F. gewährt Bürgermeistern und Rat der Stadt Butzbach die besondere Gnade, daß weder sie als Gesamtheit noch einzelne von ihnen, ihrer Bürger, Einwohner und Zugehörigen - Männer ebenso wie Frauen - von niemandem in keinerlei Sache vor ein westfälisches oder ein anderes fremdes Gericht geladen werden dürfen. An fremden Gerichten darf nicht gegen sie prozessiert werden, da sie vor diese Gerichte nach gemeinen rechten nicht gehören. Vielmehr sind für Klagen gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Butzbach Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt zuständig; Klagen gegen einzelne Bürger dürfen nur vor dem Butzbacher Stadtgericht erhoben werden. An diese Gerichte soll jeder fremde Richter, vor dem widerrechtlich geklagt worden ist, die Kläger auf eine entsprechende Abforderung verweisen. Lediglich bei Rechtsverweigerung oder Rechtsverzug, der nachgewiesen werden muß, dürfen Kläger ihr Recht an den Gerichten suchen, die ihnen füglich erscheinen und vor denen es sich gebührt. Der K. erklärt alle dennoch an fremden Gerichten ergangenen Urteile gegen die Butzbacher für ungültig und hebt sie vorbehaltlich seiner und des Reiches Obrigkeit auf. Er gebietet allen Richtern, Freigrafen, Freischöffen und Urteilssprechern aller westfälischen und anderen Gerichte sowie allen Reichsuntertanen die Einhaltung dieses Privilegs bei einer Pön von 40 Mark Gold, die je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Geschädigten zufallen soll.

Originaldatierung:
Am eynundtzwentzigistenn tag des monadt octobris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Urkunden n. 273), Pap. (15. Jh.).

{Druck: Urkunden, mitgeteilt v. Eigenbrodt, in: AHG 1 (1835-37), S. 427-429 n. 31.}

Reg.: Chmel n. 8857; {Scriba2 n. 2612}.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 1044, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-10-21_1_0_13_4_0_10621_1044
(Abgerufen am 29.03.2024).