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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. führt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt vor Augen, mit welcher schmählichen List und Verschlagenheit Kg. Karl (VIII.) von Frankreich die schon seit Kg. Ludwigs (XI.) Zeiten von den Kgg. von Frankreich gegen Kg. Maximilian, seine Kinder, Länder und Leute vielfach geübte betrieglichkeit und ungelauben fortgesetzt hat, indem er Maximilian nun die eeliche gemahel, die Herzogin (Anna) von Britannien (Bretagne), unter Verstoß gegen seine und seiner Fürsten höchste Gelübde und Eide abgestrickt und die Herzogin in seine Gewalt gebracht habe. Darüber hinaus habe er Truppen in die Stadt Lüttich und nach Oberburgund gelegt, um das Herzogtum Geldern, welches sich als sein (K. F.) und des Reiches Eigentum im Lehnsbesitz Maximilians befinde, einem anderen, dessen er (der Kg. von Frankreich) mechtig sei, in die Hände zu spielen. Auf diese Weise versuche er, Ehz. Philipp von Österreich, Hz. von Burgund, samt seinen Ländern und Leuten unter seinen eigenen Willen zu zwingen. Dies alles tue Kg. Karl auch in der Absicht, sich Zugang zum Rhein und in deutsche lannde zu verschaffen und schließlich die Würde des Heiligen Reichs, nach welcher seinen Vorfahren und ihn allweg gedurst habe, an sich und die Krone Frankreich zu bringen. Der K. betont, daß er dem Reich, Frankfurt unnd allen stennden dewtscher nacion zu eren und behaltung allt herbrachter freiheit bereit sei, gegen diesen unkristenlichen snoden hanndl Widerstand zu leisten, damit solche Schmach nicht auf ihm, dem Reich, ihnen (Frankfurt) unnd allen dewtschen, auffdie all annder frombd nacion ir mercken haben, laste, denn er wolle lieber sterben, als solchen vall bey unnser regierung wachsen zu lassen. Da die Gefahr abzuwenden ihm aber allein ohne ihre und gemeines reichs hilf nicht möglich sei, befiehlt er ihnen bei ihren Pflichten, an sannt Steffans tag im snidt, den anndern tage des monetz augst (August 2), ihre wohlgerüsteten Truppen in Metz bei ihm oder seiner bevollmächtigten Botschaft, bei Kg. Maximilian und den von ihm ebenfalls aufgebotenen Kff. Fürsten und Untertanen zu haben, um über geeignete Maßnahmen gegen Kg. Karl zu beraten und die Beschlüsse ohne weiteres Bedenken oder Hintersichbringen sofort in die Tat umzusetzen, also das rate unnd tate auffeinandervolgen.

Originaldatierung:
Am vierden tag des monetz juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Der statt Frannckfurt (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 14 fol. 47), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Das vorliegende Mandat des K. wurde den Frankfurtern am 13. Juni 1492 von Augsburg aus von Kg. Maximilian überschickt, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 14 fol. 48), als Reg. bei Janssen II n. 702. Am 26. Juli beantwortete der Konstanzer Rat ein Schreiben der Frankfurter, in welchem diese mitgeteilt hatten, das Mandat des K. und eines des Kg., an Mariae assumptionis (August 15) in Metz zu sein, erst sehr spät erhalten zu haben. In der Terminfrage zeigten sich die Konstanzer ratlos, obwohl der Kg. derzeit in ihren Mauern weile, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6641). Wahrscheinlich differieren die Angaben in den Mandaten des K. und des Kg.

Druck: Janssen II n. 701. Lit.: Wiesflecker, Maximilian I 1 S. 337 mit Anm. 3 und 4.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 1041, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-06-04_1_0_13_4_0_10618_1041
(Abgerufen am 29.03.2024).