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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erteilt den Städten Worms und Frankfurt einzeln oder gemeinsam eine Kommission mit dem Auftrag, die Streitigkeiten zwischen dem Rat der Stadt Speyer und den dortigen Münzerhausgenossen innerhalb einer bestimmten Frist beizulegen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Briefwechsel zwischen Worms und Frankfurt im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6614 fol. 1f.).

Dem Wormser Schreiben vom 2. März 1492 ist zu entnehmen, daß die in dem Kommissionsauftrag gesetzte Frist schon verstrichen war, da der Bote unterwegs krank geworden war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 1035, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-03-02_1_0_13_4_0_10612_1035
(Abgerufen am 29.03.2024).