[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4
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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, die am vergangenen sannd Martins tag (1490 November 11) fällig gewesene gewöhnliche Stadtsteuer unverzüglich an seinen Protonotar und Rat Johann Waldner oder dessen Anwalt zu bezahlen, übersendet ihnen anbei die entsprechende Quittung und versichert ihnen, daß dies ihren Freiheiten keinen Eintrag bringen soll.
- Originaldatierung:
- An eritag unser lieben Frawen abend purificacionis.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewn burgermeister und rate der stat Franckfort (Adresse, Blattmitte); Geschefft (rechter unterer Blattrand).
Überlieferung/Literatur
Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 13/985, sub dat.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.
Am 23. Februar 1491 übersandte Johann Waldner "seinem Herrn", dem Ritter Dr. Ludwig zum Paradies, unter Bezugnahme auf dessen Kenntnis des Sachverhalts die Quittung ( H. 4 n. 1014) sowie die vorliegende Anweisung (geschefftbrief) mit der Bitte, das Geld zusammen mit einem nicht näher bezeichneten anderen Betrag für ihn in Verwahrung zu halten, StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 13/985, sub dat.).
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 4 n. 1024, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-02-01_4_0_13_4_0_10601_1024
(Abgerufen am 19.03.2024).