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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erklärt nach gründlicher Unterrichtung, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt entgegen der von Johann, Herrn zu Schwarzenberg1, zum Anlaß für die Konfiszierung der Güter etlicher Frankfurter Bürger und zur Ansage einer unbilligen Fehde2 gegen die Stadt genommenen Meinung keineswegs gegen die Goldene Bulle3, K. F. künigkliche reformacion4 und den zu Frankfurt erlassenen zehnjährigen Frieden5 verstoßen haben und der Acht und Aberacht verfallen sind, daß sie vielmehr nach Gewohnheit und Herkommen ihrer Stadt mit recht als sich gebüret gehandelt hätten, als sie die des Diebstahls beschuldigten Hans Held und Heintz von Syn entgegen einem Ersuchen des Anwalts der Vettern Michael und Sigmund, Herren zu Schwarzenberg, ihrer Gefangenschaft entledigt und aus der Stadt entkommen lassen hätten.

Originaldatierung:
Am ersten tag des moneds february.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Rta Sixtus Ölhafen (Blattmitte); Declaracio Franckfort der handlung Swarzemberg halb (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Privilegien n. 379), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps.

Reg.: Chmel n. 8631.

Anmerkungen

  1. 1Bei den Schwarzenberger Herren handelt es sich um einen Zweig der vornehmlich in burggräflich-nürnbergischen (markgräflich-brandenburgischen) Diensten stehenden Familie von Seinsheim.
  2. 2In dieser Sache sind weitere Stücke im Frankfurter Archiv überliefert, s. z. B. ein bezüglich der Auseinandersetzung ausgefertigtes Notariatsinstrument ebd. (Sign. Rachtungen sub 1491 Januar 9). Ausgedehnte Korrespondenz zu der wohl 1489 einsetzenden Streitigkeit bietet ebd. (Sign. Reichssachen I n. 6442).
  3. 3Auf die Goldene Bulle nimmt die in Anm. 4 erwähnte sogenannte "Reformatio Friderici" ausdrücklich Bezug.
  4. 4Es handelt sich um die sogenannte "Reformatio Friderici" ( H. 4 n. 41) von 1442.
  5. 5Gemeint ist der Frankfurter Friede ( H. 4 n. 915) vom 17. März 1486.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 1022, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-02-01_2_0_13_4_0_10599_1022
(Abgerufen am 29.03.2024).