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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt daran, daß seine und Kg. Maximilians zum Reich gehörenden erblichen Fürstentümer seit langem von den Kgg. von Frankreich und Ungarn, gegen die und andere frömbd nacion sie portten und schildt bilden, mit Krieg überzogen werden in der Absicht, sie vom Reich und der Deutschen Nation zu trennen, eingangk in dewtzsche lannde zu gewinnen und die Würde des heiligen Reiches, die durch mandlicheit zu der dewtzschen nacion gebracht und bisher bei dieser geblieben sei, under sich zu ziehen, was, wenn es zu seinen (K. F.) Lebzeiten geschähe, das gröst leyd wer, so wir gehaben möchten. Um Wege zur Verhinderung dessen zu beraten, hatte er auf den vergangenen heiligen dreyer künig tag (Januar 6) einen gemeinen tag nach Speyer ausgeschrieben1, wo aber nichts beschlossen werden konnte, weil Kg. Maximilian durch einen in seinem zum Reich gehörenden Fürstentum Holland ausgebrochenen Aufruhr, der zum Abfall hätte führen können, am persönlichen Besuch des Tages verhindert2 gewesen sei. Da die Macht der Feinde in ihrer beider Länder aber so angewachsen sei, daß sie on hilff des heiligen reichs nicht länger widerstehen könnten, befiehlt er ihnen, auf pfingsten (Juni 7) mit voller Macht in Frankfurt vertreten zu sein, um dort mit ihm oder seiner Botschaft, mit dem Kg. sowie mit den Kff. Fürsten und anderen Untertanen ohne weiteres Hintersichbringen über Maßnahmen gegen die Frantzosen und Hungern zu beraten und zu beschließen, damit er und der Kg. ihre Würden und ihre Länder behalten, die Kff. Fürsten etc. bei ihrem jeweiligen wesen bleiben und das Reich bei der Deutschen Nation verbleibt.

Originaldatierung:
Am newndten tag des monadts may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewn burgermeister und rate der stat Frannckfort (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 13 fol. 19), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (stark beschädigt).

Schon am 22. März 1489 hatte Kg. Maximilian den Speyerer Tag auf den 3. Mai nach Frankfurt verlegt und war danach zum K. nach Innsbruck gereist. Dem eigenmächtigen Vorgehen des Sohnes, dessen entsprechendes Schreiben möglicherweise deshalb nur in wenigen Archiven abgelegener Herrschaftsträger aufgefunden wurde (s. RTA MR 3, 1 n. 49b S. 270f. mit Anm. 306), setzte der K. sein offizielles Schreiben entgegen, in welchem der Termin auf den 7. Juni anberaumt wird. Der Sohn beugte sich dem väterlichen Vorrecht und erließ am 14. Mai ein der ksl. Ladung angepaßtes eigenes Mandat, s. RTA MR 3, 1 n. 239c S. 916f.

Druck: Janssen II n. 660.

Reg.: RTA MR 3, 1 n. 239a S. 914-916 (Gesamtüberlieferung).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 981.
  2. 2Zu einigen weiteren Ursachen s. RTA MR 3, 1 n. 49b S. 270f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 990, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1489-05-09_1_0_13_4_0_10567_990
(Abgerufen am 20.04.2024).