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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt daran, daß er, die Kff. Fürsten, Städte und Untertanen durch des heiligen reichs volk1 zwar die Freilassung Kg. Maximilians aus der Gefangenschaft derer von Gent, Brügge und Ypern samt ihren zustenden landen erzwungen hätten, daß jedoch unbillige Verpflichtungen eingegangen wurden und daß darüber hinaus etliche geistliche und weltliche Diener des Kg. weiterhin in Haft gehalten würden und ein Teil von diesen bereits umgebracht worden sei. Obwohl gegen die aufständischen Städte, ihre Helfer und alle ihre ungehorsamen Handelspartner der päpstliche Bann und die ksl. Acht und Aberacht ausgesprochen worden seien, verharrten diese doch in ihrem Ungehorsam und setzten ihre Bestrebungen fort, die von K. und Reich zu Lehen gehenden und dem Haus Burgund zugehörenden Länder nach einem unter anderem an mercklichen stucken in Brabant geübten Verfahren in frombde hannt zu stellen. Dies gereicht dem K. dem Reich und der Deutschen Nation zum erheblichen Nachteil und könnte verhindert werden, wenn man Kg. Maximilian, der ja den größten Teil der Städte und Schlösser in Brabant und Flandern sowie ganz Hennegau, Holland und Seeland mit den dazugehörigen Ländern noch in seiner Gewalt habe, beizeiten mit einem Heer zu Hilfe käme. Er fordert sie (Frankfurt) wie andere Reichsuntertanen deshalb auf, auf der heiligen dreyer kunig tag (1489 Januar 6) ihre Botschaft nach Speyer zu schicken, um dort mit ihm persönlich oder mit Kg. Maximilian und anderen ksl. Beauftragten ohne weiteres Hintersichbringen über einen abermaligen Kriegszug in die Niederlande zu beschließen, wobei er ihnen abschließend zu bedenken gibt, welche Beschwerung man vor kurzem durch einen fursten der Niderlande frombd gezungs2 erfahren habe und um wie viel größer die Last wäre, wenn die Lande in eins grossern hanndt und gewalt ausserhalb teutscher nacion3 gelangten.

Originaldatierung:
Am vierunndzweintzigisten tag des monetz october.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen unnsern und des Reichs lieben getrewn, burgermeister und rate der stat Frannckfurt (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 13, fol. 1), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks. aufgedrückt.

Zur Entstehung und Zustellung dieser Ladung s. RTA MR 3, 1 n. 9a-m S. 146-154.

Reg.: Janssen II n. 649; RTA MR 3, 1 n. 9g S. 149-151 (Gesamtüberlieferung).

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist das "Reichsheer".
  2. 2Hier wird zweifellos auf Hz. Karl (den Kühnen) von Burgund angespielt.
  3. 3Hiermit ist ohne Zweifel der Kg. von Frankreich gemeint.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 981, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-10-24_1_0_13_4_0_10558_981
(Abgerufen am 19.04.2024).