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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, er habe suntag zu nacht (Mai 17/18) von seinen Leuten in Flandern die schriftliche Nachricht erhalten, daß ihnen Kg. Maximilian unter gewissen Bedingungen, über die er (K. F.) noch genauer informiert werde, sambstag zu nacht darvor (Mai 16/17) unversehrt übergeben worden sei1. Da indessen trotz aller Freude, die ihn als Vater darüber und um so mehr erfüllt, als ihn die Gefangennahme des Sohnes stärker als jede andere jemals erlittene beswerung betrübt habe, zu befürchten steht, daß die Auflagen der Freilassung dem Reich zum Nachteil und zur Unehre gereichen, ist er nach Maastricht gezogen in der Absicht, sich noch weiter ins Landesinnere zu begeben und die niemals zuvor einem Fürsten oder Herrn von seinen Untertanen angetane Treulosigkeit (der Brügger) unter Aufbietung aller Mittel zu bestrafen, uns allen und dewtscher nacion zu eren. Er gebietet ihnen deshalb und weil unns allen und einem yeden, so regirung und oberkeit hat, daran gelegen sein muß, nun keinesfalls ihre Truppen abzuziehen, sondern zum Verbleib zu ermahnen und darüber hinaus Verstärkung zu schicken, und verspricht ihnen, dann für ewig beispielhaft dafür sorgen zu wollen, daß die Ehre der Deutschen Nation gewahrt bleibt und alle anderen Nationen lob, forcht und aufsehen auf sie haben werden.

Originaldatierung:
Am einundzweintzigisten tag des monets may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewn burgermeister und rate der stat Frannckfort (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6384 A, Stück 54 Bl. 81), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Zur Sache s. Wiesflecker, Maximilian I. 1 S. 216-222.

Anmerkungen

  1. 1Kg. Maximilian war am sambstag frue umb die drew ur von der Gemeinde und einem Teil des Rates von Brügge den fursten in das veld übergeben worden, s. die Hofmâr 1488 bei Lichnowsky(-Birk) 8, Beilage V S. 742-745, einem Gesandtenbrief zufolge an sambstag nach der auffart oder an sambstag vor suntag exaudi, also in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai, ebd. Beilage VIII S. 750-752. Dr. Johann Fuchsmagen schreibt am 1. Juni 1488 an Hz. Sigismund von Tirol, Maximilian sei am Pfingstabend, als sich tag und nacht schaiden, in Löwen vor den K. gekommen, also am 24. Mai. Wenig später habe der K. im gemainen ratte (endgültig) die Fortsetzung des Feldzuges beschlossen und entsprechende Verpflichtungen vorgenommen, s. ebd. Beilage IV S. 741f. Zu den Bedingungen der Freilassung, dem sog. "Brügger Abkommen" vom 16. Mai 1488, s. z. B. die Einleitung von Bockzu den RTA MR 3, 1 S. 68f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 978, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-05-21_1_0_13_4_0_10555_978
(Abgerufen am 24.04.2024).