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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, die am kommenden sannt Martins tag (1487 November 11) fällig werdende Stadtsteuer in Höhe von 928 fl. rh. zwei alten Turnosen und einem alten Heller unverzüglich an seinen Protonotar Johann Waldner oder dessen Anwalt zu bezahlen, da dieser ihm (K. F.) das Geld bereits übergeben hat, versichert ihnen, daß dies ihren Freiheiten keinen Eintrag bringen soll, und übersendet ihnen anbei die entsprechende Quittung.

Originaldatierung:
Am mittichen nach sannt Gallen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrwen burgermeister und rate der stat Frannckfort (Adresse, Blattmitte); D(ominus) Waldner (rechter unterer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 12/984, sub dat.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Vgl. zur Vorgeschichte die Erläuterung zu H. 4 n. 960.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 964, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-10-17_1_0_13_4_0_10541_964
(Abgerufen am 29.03.2024).