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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. wirft Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt vor, bisher noch immer nicht die von ihm auf zahlreichen Tagen geforderte und auf den in Frankfurt sowie zuletzt in Nürnberg1 gehaltenen Tagen von den Kff. Fürsten und Reichsuntertanen zugesagte außtreglich Hilfe zur Abwehr des mutwilligen Krieges erhalten zu haben, den der Kg. von Ungarn seit langem ohne Ursache, ungeachtet aller ihm erwiesenen Gnade und trotz aller Friedensangebote gegen ihn führe. Ihre saumselige Haltung, die sie den Erfahrungen der Vergangenheit zufolge nicht einnähmen, wenn er nur ein Fürst des Reiches und nicht der K. wäre, habe den Feind die ksl. Erblande mittlerweile soweit erobern lassen, daß er bald ins Reich eindringen werde, welches er als das eigentliche Ziel seines Angriffs in seine Gewalt bringen wolle. Sollten sie diese Haltung beibehalten, werden sie nicht nur das Gelingen dieser Absicht zu verantworten haben, sondern auch des K. vollständiges Verderben verursachen und in den Augen anderer Nationen ewige Schande auf sich laden, wenn die Deutsche Nation, die die Würde des Reiches durch manlicheit errungen habe, die Würde ihres rechten Herrn sowie ihre eigene Würde, Ehre und Stand aufgäbe und sich dem Kg. von Ungarn ergeben müßte, zumal dieser von nur geringem Herkommen und ein sonnder veindt und hasser der Deutschen2 sei. Um das zu vermeiden, habe er als ein liebhaber ewer aller, des heiligen reichs und deutscher nacion beschlossen, sich gemäß den auf dem Nürnberger Tag gepflogenen Beratungen auf sannd Geörgen tag (1488 April 23) persönlich ins Feld bei Augsburg zu begeben, und gebietet ihnen bei ihren Pflichten, bei Verlust aller ihrer Lehen, Privilegien und Rechte, bei den auf das crimen laesae maiestatis gesetzten Strafen sowie bei Acht und Aberacht, ihr Versprechen zu erfüllen und sich für den Kampf gegen den Ungarnkönig bestgerüstet ebenfalls dort einzufinden.

Originaldatierung:
Am achten tag des moneds octobris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Stat Frannckfort (oberer Blattrand), Das k(aiserlich) mandat, uff das Lechfelt fur Augspurg zu komen (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6384 A, Stück 5 Bl. 91), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 956 u. n. 957.
  2. 2Dieses Zitat bringt auch Nehring, Matthias Corvinus S. 181 mit Anm. 309 aus des K. Schreiben an Eb. Berthold von Mainz vom 4. Oktober 1487.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 963, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-10-08_1_0_13_4_0_10540_963
(Abgerufen am 24.04.2024).