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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. bekennt, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt ihm für ihren Anteil an dem Geld1, zu dem sie durch die Kff. und Fürsten und deren Botschaften letztens zu Frankfurt veranschlagt worden sind und das bis zu ferrer statlich und außtreglich hilf zur unnderhaldung der ksl. Erblande bestimmt ist, genügende Ausrichtung geleistet haben und quittiert Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt diese Leistung.

Originaldatierung:
Am zehennden Tag des monets july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta Caspar Perenwert (Blattmitte); Quittanncz stat Frannckfort (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Urkunden n. 269 sub dat.), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps.

Erwähnt bei Janssen II n. 616 Anm.

Anmerkungen

  1. 1Bezüglich der Höhe der quittierten Zahlung bleibt die Urkunde deshalb so unbestimmt, weil der K. hiermit für erhaltene 5000 fl. gewissermaßen die Zahlung der ursprünglich auf Frankfurt veranschlagten 10 000 fl. bestätigte; indem man keine konkreten Zahlen nannte, verdeckte man die Tatsache, daß sich die ksl. Gesandten und die Frankfurter auf eine Reduzierung der ursprünglichen Summe geeinigt hatten, s. H. 4 n. 927.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 928, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-07-10_1_0_13_4_0_10504_928
(Abgerufen am 19.03.2024).