[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4
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K. F. beglaubigt bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt Eb. Johann von Gran, Administrator des Stifts Salzburg, und seinen Kämmerer Sigmund von Niedertor zu Verhandlungen über die Zahlung des Geldes, auf das sie durch den K. und seinen Sohn, den römischen Kg. sowie durch die Kff. Fürsten und etliche Fürstenbotschaften veranschlagt worden sind und welches zum Widerstand gegen den Kg. von Ungarn und zur Unterhaltung der ksl. Erblande bestimmt ist. Er gebietet ihnen, sich dem Ansinnen seiner Gesandten gegenüber gehorsam zu erweisen.
Überlieferung/Literatur
Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus der Urkunde1 der ksl. Gesandten vom o. a. Datum, mit welcher sie den Frankfurtern die Zahlung von 5000 fl. quittieren, im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Urkunden n. 268), Perg., rotes bzw. grünes S d. Ausst., jew. in wachsfarbener Schüssel an Ps.
Anmerkungen
- 1In der vorliegenden Quittung versprechen die beiden ksl. Gesandten den Frankfurtern, nach ihrer Rückkehr an den ksl. Hof für die Ausfertigung einer eigenen ksl. Quittung sorgen zu wollen. Darüber hinaus versichern sie, aufgrund ihres Abschieds vom K. keinen Zweifel zu hegen darüber, daß dieser den Frankfurtern die ubertewrung des Anschlags erlassen werde, s. H. 4 n. 928 u. n. 929; denn ursprünglich hatte man die Frankfurter auf die Zahlung eines Anteils in Höhe von 10 000 fl. veranschlagt, s. Janssen II n. 616 Anm.
Registereinträge
- Frankfurt (Hessen), Stadt
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Niedertor (in Bozen, Südtirol, Italien), (rittermäßige) Herren von ~
- Maximilian I., röm.-dt. Kg. (1486-1519), K. (1508), Sohn Friedrichs III., Hz. von Österreich und Burgund
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 4 n. 927, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-06-23_1_0_13_4_0_10503_927
(Abgerufen am 28.03.2024).