Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 907 von insgesamt 1054.

K. F. setzt Hentz und Jörg von Ebersberg, genannt von Weihers, und Ackerhans, wie auch Philipp Gans von Otzberg, Heilmann von Praunheim, Werner von Wallenstein, Ludwig von Schwalbach und ihren Helfern in ihrer Fehde gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt auf fritag nach dem sontag Reminiscere inn der vasten (Februar 24) einen Tag vor sich am ksl. Hof, auf dem er versuchen will, die Fehde gütlich beizulegen, andernfalls aber nach gepurlichkeit handeln will, damit ihm und dem Reich kein weiterer Schaden aus dem Krieg erwächst. Er gebietet ihnen, zu dem Tag persönlich zu erscheinen oder aber sich durch Beauftragte vertreten zu lassen und unterrichtet sie davon, daß auch im Falle der Abwesenheit einer Partei verhandelt werden wird gemäß den Erfordernissen von K. und Reich. Er erteilt ihnen und allen ihren Begleitern oder Beauftragten zu dem Tag Geleit für die Hinreise und die Rückreise sowie den Aufenthalt in Frankfurt und verbietet ihnen bei Strafe, in der Zwischenzeit irgendetwas gegen die Frankfurter zu unternehmen, ansonsten er sich genötigt sieht, gegen sie mit hilff des heiligen reichs einzuschreiten.

Originaldatierung:
Am achtzehenden tage des monets february (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6260 fol. 70), Pap. (15. Jh.).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 901, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-02-18_1_0_13_4_0_10477_901
(Abgerufen am 28.03.2024).