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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. bittet Hz. Georg (d. R.) von Bayern(-Landshut), den Besuchern der Nördlinger Messe2 wie seit alters Geleit zu gewähren, etliche3 von seinen Amtleuten gefangengenommene Nördlinger Bürger unentgeltlich freizulassen und seinen Unwillen gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen, die ihren Feind Simon Wagenhals4, der sie lange Zeit wider Recht geschädigt hat, auf des hailigen reichs strassen gefangengenommen und nach des reichs recht bestraft haben, um seinetwillen solange ruhen zu lassen, bis er (K. F.) des derzeitigen Krieges enthoben ist und den Streit entscheiden kann.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Mandat ( H. 4 n. 882) von 1485 März 7 (danach zitiert).

Anmerkungen

  1. 1Der Nördlinger Darstellung zufolge muß dieses Schreiben des K. zwischen den Schreiben Herzog Georgs an die Stadt von 1484 Mai 30 und vom Februar 1485 (in der ... vasten) ergangen sein, s. die Nördlinger Druckschrift ( H. 4 n. 882) von 1485 Juni 30.
  2. 2Die Nördlinger Messe wurde jährlich zu Pfingsten abgehalten.
  3. 3Der Nördlinger Darstellung vom 30. Juni zufolge handelt es sich um 17 bereits ein Jahr zuvor arrestierte Bürger.
  4. 4Es handelt sich hier um Sigmund Hochsteter, gen. Wagenhals, der in der Nördlinger Rechtfertigungsschrift vom 30. Juni als unser geborner ungeurlobter burger bezeichnet wird.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 881, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-03-07_1_0_13_4_0_10457_881
(Abgerufen am 28.03.2024).