Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 869 von insgesamt 1054.

K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß er ihre und anderer Städte dienstleut, die ihm bisher treu gedient haben, noch acht Tage über die im Nürnberger Anschlag festgesetzte Zeit1 hinaus für einen Kriegszug benötigt, und bittet sie, dies ihrem anwalt nicht zu vergelten.

Originaldatierung:
Am einundzweintzigisten tag des monets marcy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewn burgermeister und rate der stat Frannckfort (Adresse, Blattmitte), Hilf halben (rechter unterer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6184), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Frankfurt hatte etwa 1482 Februar 5 das Ratsmitglied Hans vom Ryn - bei dem es sich wohl um den o. a. Anwalt handelt - sowie einen Hauptmann zwecks Truppenwerbung zum K. geschickt, vgl. H. 4 n. 842. Zum Kampf um Niederösterreich s. Nehring, Matthias Corvinus S. 150-168, zum Anteil des Frankfurter Kontingents die Briefe des Hans vom Ryn bei Janssen II n. 579f. Spätestens im Juni 1483 war Hans wohl wieder in Frankfurt, s. das Schreiben Peter Gamps an ihn im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6193).

Anmerkungen

  1. 1Die 1481 in Nürnberg festgesetzte Frist betrug ein Jahr, vgl. H. 4 n. 842. Sie wurde offenbar recht exakt von dem Zeitpunkt an gerechnet, zu welchem die Truppen dem K. zur Verfügung gestellt wurden, im Falle Frankfurts also von März 1482 bis März 1483.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 863, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-03-21_1_0_13_4_0_10439_863
(Abgerufen am 29.03.2024).