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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Friedberg aufgrund des auf Klage seines Kammerprokurator-Fiskals wegen Nichterfüllung des von den Kff. und Fürsten auf dem Nürnberger Tag beschlossenen Anschlags1 gegen sie ergangenen Urteils des Kammergerichts2, mit welchem sie ihrer Zollrechte sowie aller sonstigen Rechte und Freiheiten verlustig erklärt und zur Zahlung von 1000 Mark Gold an die ksl. Kammer verurteilt worden sind, die Pön innerhalb von 63 Tagen nach Erhalt dieses Briefs zu entrichten, und lädt sie für den Fall ihres Ungehorsams auf den 63. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung gegenüber des Fiskals Klage auf ihre Verurteilung in die Acht.

Originaldatierung:
Am andren tag des monets july (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6144 fol. 1), Pap. (15. Jh.).

Vgl. zum ganzen die in dieser Angelegenheit ergangenen Mandate ( H. 4 n. 842 passim) an andere Reichsangehörige.

Anmerkungen

  1. 1Zum Nürnberger Anschlag von 1481 August 13 s. H. 4 n. 842 Anm. 1 u. 2.
  2. 2Vgl. H. 4 n. 853.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 854, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-02_2_0_13_4_0_10430_854
(Abgerufen am 29.03.2024).