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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat seiner und des Reiches camer und stat Hagenau mit, daß er gleichzeitig mit ihnen anderen Reichsstädten im Elsass schreibt, ihre verfallenen gewöhnlichen Stadtsteuern der vergangenen zwei Jahre an seinen die Briefe vorweisenden Diener1 auszuhändigen. Weil die Zeitläufe aber sorgvaltig sind, hat er den Diener zurückgehalten und sendet deshalb ihnen (Hagenau) die Schreiben samt seinen Quittungen mit dem Befehl, das Geld von allen betroffenen Städten gegen Aushändigung der Quittungen einzubringen, es zusammen mit ihrer eigenen Summe anschließend beim Frankfurter oder Nürnberger Rat zu hinterlegen und ihm gleichzeitig ein Verzeichnis der Einzelbeträge zuzuschicken, damit er das Geld furter zu ervordern weiß.

Originaldatierung:
Am letsten tage des monats january (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.). - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getreuwen burgermeister und rate unnser und des heiligen richs camer und stat Hagenowe (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6123), Pap. (aufgezogen), (15. Jh.).

Am osterabend 1482 (April 6) quittierte Frankfurt dem Jörg Brucker von Hagenau für den K. hinterlegte 4352 fl. rh. an Stadtsteuern von Hagenau und den Reichsstädten der Landvogtei Elsass, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6130).

Anmerkungen

  1. 1Der Name des Dieners wird nicht genannt.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 848, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-01-31_2_0_13_4_0_10424_848
(Abgerufen am 29.03.2024).