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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt der Stadt Hagenau und den anderen Reichsstädten im Elsass1, ihre verfallenen Stadtsteuern der vergangenen zwei Jahre einem ksl. Diener2 gegen Übergabe seiner ksl. Quittung zu entrichten.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem an Hagenau gerichteten, veränderten Mandat ( H. 4 n. 848) von 1482 Januar 31.

Anmerkungen

  1. 1Der Text unserer Vorlage legt die Annahme nahe, daß jede Stadt einzeln angeschrieben wurde. Bei den Städten handelt es sich um die zur Landvogtei Elsass gehörenden Reichsstädte; welche von ihnen zur endlichen Gesamtsumme von 4352 fl. rh. beitrugen, die am 6. April 1482 bei Frankfurt hinterlegt wurde, ist nicht ersichtlich.
  2. 2Der Name des Dieners geht aus unserer Vorlage nicht hervor.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 847, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-01-31_1_0_13_4_0_10423_847
(Abgerufen am 23.04.2024).