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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. desgleichen an die Stadt Mühlhausen i. Thür.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Briefwechsel Frankfurts mit Mühlhausen und Lübeck im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6120 fol. 1f.) vgl. H. 4 n. 846.

Auf Mühlhausens Bitte vom 14. Januar, insgeheim die Stellungnahme der anderen Städte zu der Forderung mitzuteilen, antworteten die Frankfurter am 22. Januar, sie seien bereits mehrfach gemahnt worden und hätten sich am ksl. Hof vergeblich um eine Minderung ihres Anteils bemüht. Der K. schicke jetzt Mahnschreiben mit jeweils konkreter Zahlenangabe an jede Stadt, und ein solches erwarteten sie (Frankfurt) auch täglich. Die Mahnung an Frankfurt ( H. 4 n. 842), die folglich noch nicht eingetroffen war, datiert vom 28. November 1481, diejenige an Lübeck ( H. 4 n. 846) vom 14. Dezember. Das Mandat an Mühlhausen und andere dürfte folglich während dieser Zeit ergangen sein.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 843, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-11-18_1_0_13_4_0_10419_843
(Abgerufen am 29.03.2024).