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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß er Jakob vom Steinhaus mit dem halben Zehnten zu Wolfskehlen bei Oppenheim als Reichslehen belehnt hat1, welches diesem von Heinrich vom Steinhaus, dem der K. es nach dem Tod des Sigfried von Stromberg2 als verswigen und vermant Lehen verliehen hatte3, übergeben worden war, und befiehlt ihnen, von Jakob an seiner Statt innerhalb des im Lehenbrief bestimmten Zeitraums den gewöhnlichen Lehnseid zu empfangen und den Vollzug dessen seiner ksl. Kanzlei mitzuteilen.

Originaldatierung:
Am zweintzigisten tag des monets july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Mandat lehn Jacobs von Steinhaws (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VII, 1), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks. aufgedrückt (stark beschädigt).

Einem Repertorialeintrag im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichslehen Ugb. A 83/0) zufolge benachrichtigten die Frankfurter den K. noch im Jahre 1481 von der erfolgten Eidesleistung, das Stück selbst konnte nicht aufgefunden werden..

Reg.: Janssen II n. 573; {Scriba-Wörner, Ergänzungsheft 2 n. 1088}.

Anmerkungen

  1. 1Die Belehnungsurkunde konnte bislang nicht aufgefunden werden, s. H. 4 n. 833.
  2. 2In der Urkunde heißt er Siffort von Stramberg.
  3. 3Die Belehnung Heinrichs vom Steinhaus war 1474 Oktober 18 erfolgt, s. Chmel n. 6931 und Regg.F.III. H.3 n. 128; vgl. ebd. H. 3 n. 130.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 834, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-07-20_2_0_13_4_0_10410_834
(Abgerufen am 28.03.2024).