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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß er durch die in seinen Erbländern liegenden Türken sowie durch das mutwillige und on all notdurfft stattfindende Vorgehen des Kg. (Matthias) von Ungarn gegen ihn daran gehindert wird, seine Erblande ohne sein unwiderbringlich verderben zu verlassen, um mit den Kff. Fürsten und anderen Untertanen weiter über Maßnahmen zur Abwehr der Angriffe der Türken und ettlicher cristenlicher person frembder nacion1 zu beraten, die allesamt darauf abzielen, das Reich, den Glauben und die Deutsche Nation unnder gewaltsam frombder zunngen zu bringen. Deshalb hat er zu dem Tag, den er den Kff. Fürsten und Untertanen zur dringlichen Beschlußfassung über diese Fragen auf sannd Jacobs des heiligen zwelffbotten tag (Juli 25) nach Nürnberg gesetzt hat, jetzt seine treffenlich bottschafft mit nit mynndern gewalt und macht, dann ob wir in eygner person gegenwurtig weren, abgeordnet. Er gebietet ihnen deshalb bei ihren Pflichten, ihre volmechtig annweld und underthanen zum erwähnten Termin in Nürnberg zu haben.

Originaldatierung:
Am drewundzweintzigisten tag des monets juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Stat Frannckfort (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 10 fol. 44), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks. aufgedrückt (zerstört). - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Reichstagsakten 10 fol. 45r-46r), Pap. (15. Jh.).

Reg.: Janssen II n. 561.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich vornehmlich um den Kg. von Frankreich, s. Bachmann, Reichsgeschichte II S. 681.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 818, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-06-23_1_0_13_4_0_10394_818
(Abgerufen am 28.03.2024).