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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt Ratmeistern und Rat der Stadt Erfurt unter Hinweis auf das ihnen erteilte Mandat1, den unbelehnten Diether von Isenburg die hohe wie die niedere Gerichtsbarkeit innerhalb und außerhalb der Stadt Erfurt nicht ausüben zu lassen, bei den ihnen vordem angedrohten Strafen aus eigener bewegnus, die Gerichtsbarkeit an sich zu nehmen und auszuüben, die Gerichte nach ihrem Gutdünken mit ehrbaren Leuten aus Rat und Gemeinde der Stadt zu besetzen und an allen bisherigen Gerichten öffentlich Recht zu sprechen nach der Gewohnheit, wie dies bisher die Amtleute des Eb. von Mainz getan haben. Er bevollmächtigt sie ausdrücklich dazu und ermahnt sie, sich durch niemanden an der Befolgung seines der Sorge um eine fortdauernde Rechtspflege erwachsenen Mandats hindern zu lassen. Sollten sich ihnen die kurmainzischen Amtleute, Viztume, Schultheißen etc. dennoch entgegenstellen, so sollen sie diese mit geeigneten Maßnahmen zum Gehorsam anhalten. Er fordert sie auf, die jährlichen Gerichtsgefälle in Verwahrung zu halten, um sie einem von ihm oder seinen Nachfolgern belehnten Eb. von Mainz ausfolgen zu können.

Originaldatierung:
Am ersten tage des mondts december (nach Einblattdruck).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Einblattdruck).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, dem Einblattdruck zufolge jedoch mit anh. S. - Kop.: Einblattdruck im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6010 Bl. 7).

Der von Erfurt in Auftrag gegebene Einblattdruck enthält neben dem o. a. Mandat noch die ksl. Schreiben H. 4 n. 811a und H. 4 n. 817a vom 23. August 1479 bzw. 2. Mai 1480. Zum Vorgang vgl. insbesondere H. 4 n. 817a.

Druck (tlw.): GdW Bd. IX Fasz. 1 Sp. 148f. n. 10343. Lit.: Schmidt, Die Streitschriften zwischen Mainz und Erfurt (wie bei H. 4 n. 811a).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 811a.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 816a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-12-01_1_0_13_4_0_10390_816a
(Abgerufen am 18.04.2024).