Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 810 von insgesamt 1054.

K. F. hält Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt vor Augen, daß seine den Kff. Fürsten und Reichsuntertanen persönlich oder durch seine Gesandten vorgetragene Bitte um Rat, Hilfe und Beistand gegen die mittlerweile 23 Einfälle der Türken bisher vergeblich geblieben ist. Infolgedessen bedrohen die Türken nunmehr außer den ksl. Erblanden, die sie mit Mord und Brand heimsuchen und aus denen sie die Christen verschleppen, zunächst auch die Länder der Fürsten von Bayern und schließlich darüber hinaus auch Frankfurt selbst. Er hat deshalb zunächst die Hzz. von Bayern und andere Fürsten des Reichs, die der hanndel am nechsten berurt, auf den montag nach dem sonntag Oculi (März 15) zu Beratungen mit seinen Gesandten über die Frage, wie dem weiteren Vordringen der Türken ein vorläufiges Ende gesetzt werden könne, nach Freising geladen. Da es dessenungeachtet weiterer Beratungen über den zur Rettung der Christenheit unabdingbaren gemeynen gewaltigen widerstand bedarf, befiehlt er als K. und obrister vogt und beschirmer des heiligen cristenlichen glaubens ihnen als cristenlich underthanen, ihre bevollmächtigte Gesandtschaft auf den montag nach dem sonntag Trinitatis (Juni 7) nach Nürnberg zu Verhandlungen mit ihm persönlich oder - im Falle seiner Verhinderung - mit seinen Gesandten und den von ihm ebenfalls geladenen Fürsten und Untertanen gemeinlich zu entsenden. Schon jetzt sichert er ihnen zu, allen Beschlüssen dieses Tages unsernthalben getrewlichen nachzukommen.

Originaldatierung:
Am mittwochen nach dem sonntag Reminiscere (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und rate der stat Franckfurt (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 10 fol. 1), Pap. (15. Jh.).

Eine zweifellos auch an Frankfurt gegangene Originalausfertigung dieser Ladung wurde im StadtA Frankfurt nicht aufgefunden. Dem Nürnberger Rat teilte der Frankfurter Rat am 3. Juni 1479 mit, man selbst habe die Ladung erst vor kurzem erhalten, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 10 fol. 2r), als Reg. bei Janssen II n. 546.

Reg.: Janssen II n. 544.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 808, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-03-10_2_0_13_4_0_10380_808
(Abgerufen am 16.04.2024).