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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. beglaubigt Meister Jobst Kappus von Hagenau bei den Städten Augsburg, Straßburg etc. zu mündlicher Botschaft.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus einem Frankfurter Memoriale, welches an den städtischen Vertreter auf dem Esslinger Städtetag vom 12. Mai 1478 geschickt wurde, im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5823 fol. 4).

Die den Frankfurtern auch mit Schreiben des Augsburger Rats vom 18. Mai angekündigte Kredenz für Kappus wurde im StadtA Frankfurt/M. nicht aufgefunden, s. ebd. (Sign. Reichssachen I n. 5823 fol. 2) (dort fälschlich auf das Jahr 1474 datiert und eingeordnet). Die Augsburger berichten, Kappus habe ihnen die Beschwerden des K. gegen den Kg. von Frankreich detailliert dargelegt, wie es der lateinische Fehdebrief des K. beinhalte, den sie ebenfalls kopial übersenden. Sie seien aufgefordert worden, ihren Fehdebrief abzusenden und entsprechend früherem Befehl zu rüsten. Die Hzz. Ludwig und Albrecht von Bayern sollten bereits ihre Zusage erteilt haben, sie selbst hätten sich jedoch Bedenkzeit erbeten. Der Kardinal, Keller und Kappus hätten sich in München getrennt und seien nach Eichstätt und Regensburg bzw. nach Augsburg und Ulm gezogen; in Heidelberg wollten sie sich wieder treffen. Vgl. zur Sache und zur Überlieferung Anm. 1 zu H. 4 n. 793.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 794, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-04-00_2_0_13_4_0_10366_794
(Abgerufen am 28.03.2024).