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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. beauftragt Schultheiß und Schöffen zu Frankfurt mit der Insinuation seines an Dekan und Kapitel des Mainzer Domstifts gerichteten Exekutorialbriefs von 1477 Juni 17.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5930 Bl. 1, 3-6; danach die folgende Erläuterung).

Mit Schreiben vom 30. August 1477 übersandte Dr. Johann Zudendorpp, Dekan von St. Maria ad gradus zu Köln, Schultheiß und Schöffen des richs und der stat Frankfurt auf ksl. Befehl hin zwei besiegelte offene Briefe des K., nämlich den Gebotsbrief an das Mainzer Kapitel (Bl. 2) und das Zustellungsmandat. Offensichtlich beide Briefe sandten Schultheiß und Schöffen umgehend nach Erhalt mit Schreiben vom 12. September an Zudendorpp zurück mit dem Bemerken, sich gesondert gegenüber dem K. zu verantworten (Bl. 4). Dies taten sie am gleichen Tag (Bl. 3f.) mit der Bitte, sie der Aufgabe zu entheben, da die infolge der Eroberung von Mainz ohnehin geschädigten Frankfurter durch die Überbringung eines solchen ksl. Mandats weitere Nachteile in Mainz zu erwarten hätten. Gleichzeitig baten sie in einem getrennten Schreiben (Bl. 5) den ksl. Fiskal Hans Kellner um Verständnis für ihre Haltung und um ihre Rechtfertigung vor dem K. Zudendorpp antwortete den Frankfurtern mit Schreiben vom 17. September, verwahrte sich gegenüber dem Vorwurf, Frankfurt durch die Übersendung eines derart brisanten Auftrags Schaden zufügen zu wollen ("Honig mit Gift zu mischen"), und kündigte seine Beschwerde beim K. an (Bl. 6); einem Vermerk der Frankfurter Kanzlei zufolge sollte etwaigen Vorhaltungen am Hof durch den Gesandten Meister Ludwig begegnet werden.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 783, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-06-17_3_0_13_4_0_10355_783
(Abgerufen am 19.03.2024).