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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt und bevollmächtigt Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, an seiner Statt etliche von Philipp von Eppstein-Königstein aufgrund eines Urteils von dessen Manngericht gegen Jakob von Kronberg und Rudolf von Schwalbach zu benennende Zeugen innerhalb der im Urteil gesetzten Frist zu verhören, Jakob und Rudolf zeitgerecht von diesem Termin zu unterrichten, damit sie ihn wahrnehmen und gegebenenfalls ihre interrogatoria vorbringen können, die Zeugen mit angemessenen Strafen zu eidlichen Aussagen zu zwingen, diese zu protokollieren und schließlich an das Manngericht zurückzugeben.

Originaldatierung:
Am funfftzehenden tag des monads aprilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Commissio Kunigstein (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. (geklebt) im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5924), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 779, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-04-15_1_0_13_4_0_10351_779
(Abgerufen am 28.03.2024).