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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. verschiebt merglicher geschefft halben die Fortführung des am Kammergericht anhängigen Prozesses zwischen Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt und Zentgrafen und Männern der 19 Dörfer der Grafschaft Bornheimer Berg auf sant Jacobi tag des heyligen zwelfboten (1477 Juli 25) und fordert die Parteien auf, zu diesem Termin ohne neuerliche Ladung vor ihm und seinem Kammergericht zu erscheinen.

Originaldatierung:
Am zwelften tag des moneds martii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5758/41 Bl. 117) (15. Jh.).

Um die vorliegende Terminverlegung dürfte es sich handeln, wenn in der Abrechnung einer Reise des Frankfurter Gesandten Dr. Ludwig zum Paradies an den ksl. Hof in Wien als ein Ausgabenposten 2 fl. angeführt werden, die für den "Aufschubbrief des Tages" hatten bezahlt werden müssen; denn der Gesandte war an den Hof gereist wegen des Rechttages, den der K. etlichen Dörfern des Bornheimer Bergs gesetzt hatte. In dieser Abrechnung wird auch die Bezahlung einer Steuersumme aufgeführt (vgl. - auch zur Datierung dieser Abrechnung - H. 4 n. 770 u. n. 771), und schließlich zahlte der Gesandte für zwei andere Briefe noch 32 fl.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 775, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-03-12_1_0_13_4_0_10347_775
(Abgerufen am 19.04.2024).