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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. gebietet Gf. Otto von Solms, den außerhalb des ksl. Gerichts verfolgten Ansprüchen Gf. Philipps d. J. von Hanau gegen die Stadt Frankfurt keinerlei Unterstützung zu gewähren.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. dieses mit Ausnahme der Pönformel inhaltlich wohl mit dem an Ldgf. Heinrich von Hessen gerichteten Mandat ( H. 4 n. 757) übereinstimmenden Briefs noch nicht aufgetaucht. Eine entsprechende Notiz findet sich im Anschluß an die Kop. des an den Ldgf. gerichteten Schreibens im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5758/40 Bl. 105-107) (15. Jh.); sie wird eingeleitet: Desgleichen an die graven mit ermanunge irer phlicht und auch bey verliesung irrer gnaden, freiheitten, lehen etc. und XL marck goldes (folgen die Adressaten).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 759, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-09-25_3_0_13_4_0_10331_759
(Abgerufen am 28.03.2024).