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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß die vormunder und geschefftherrn des verstorbenen Eb. Adolf von Mainz sowie Weigand Königk, Kustos von St. Viktor vor Mainz, bei ihnen ettlich brieve und handlung zu unser römischen canntzley und unserm keyserlichen camergericht gehörnnd hinterlegen werden, und befiehlt ihnen, diese an sich zu nehmen und ihm unverzüglich bey gewisser bottschafft zuzusenden.

Originaldatierung:
Am freytag vor Oculi in der vassten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und rate unser und des heiligen reichs stat Frannckfort (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VI, 224), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Reg.: Janssen II n. 524.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 751, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-03-15_1_0_13_4_0_10323_751
(Abgerufen am 20.04.2024).