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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erneuert seinen bisher unbeachtet gebliebenen Befehl1 an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt und gebietet ihnen bei ihren Pflichten und den ihnen vormals angedrohten Strafen, ihm unverzüglich nach Erhalt dieses Briefes ihr Volk gegen den Hz. (Karl) von Burgund zuzuschicken; an diesem Gehorsam sollen sie sich nicht durch das möglicherweise auch sie erreichende Gerücht von einem gütlichen Ausgleich zwischen ihm und dem Burgunder hindern lassen, dann wir (K. F.) dheinerley teiding, sunder unserm furnemen, ew vormals zugeschriben, nachzuvolgen vermeinen.

Originaldatierung:
An freitag nach dem heiligen ostertag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und rate der stat Frannckfort (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5814 BII fol. 296), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 673 und H. 4 n. 686, n. 687.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 709, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-03-31_1_0_13_4_0_10281_709
(Abgerufen am 20.04.2024).