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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. drückt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt sein Befremden darüber aus, daß sie seinem vormaligen Befehl, ihm von den Frankfurter Juden als Hilfe gegen den Hz. (Karl) von Burgund 2000 fl. rh. zu Händen seines Dieners Kaspar Wernauer zahlen zu lassen, dessen Bericht zufolge mit der Begründung nicht nachgekommen sind, ihnen seien die Juden von ihm als Kg. wie als K. verpfändet worden1. Er hält dem entgegen, daß die Angelegenheit nicht allein ihn, sondern sie selbst und die ganze Deutsche Nation angehe und daß die Hilfe folglich niemandem, auch nicht den Juden im Reich, erlassen werden könne, und befiehlt ihnen deshalb erneut bei den Pflichten, mit denen sie ihm und dem Reich verbunden sind, bei Verlust aller ihrer Lehen, Zölle, Rechte und Privilegien sowie bei einer der ksl. Kammer verfallenden Pön von 40 Mark Gold, nunmehr für die unverzügliche Zahlung zu sorgen, andernfalls er sie umgehend zur Verantwortung vorladen und gegen sie vorgehen werde, wie es sich gegen offembaren ungehorsamen und verhinderen gemeins nutz gebühre.

Originaldatierung:
Am newnden tag des monads martii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 45 B fol. 70), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Am 21. März 1475 supplizierten die Frankfurter Bürgermeister gegen das Mandat vom 9. Februar ( H. 4 n. 689 u. n. 690), von dem sie bereits am Tage der Ausstellung Kenntnis erhalten hatten, an den besser zu unterrichtenden K., s. den Entwurf im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 45 B vol 71f.) und ebd. (Sign. Bürgermeisterbücher 1474/75 fol. 59v).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 527.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 705, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-03-09_1_0_13_4_0_10277_705
(Abgerufen am 29.03.2024).