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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. beglaubigt bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt den Erbmarschall Alexander von Pappenheim und Meister Jobst Kapps, unsern secretarien, zu Verhandlungen über die Hilfeleistung gegen den Hz. (Karl) von Burgund, und fordert sie eindringlich auf, sich der Werbung der Gesandten gegenüber aufgeschlossen zu erweisen.

Originaldatierung:
Am dinstag nach Reminiscere.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewn burgermeister und rat der stat Franckfort (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5814 BII fol. 246), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (stark beschädigt).

Offenbar fertigte der K. in diesen Tagen mehrere Gesandtschaften mit dem Auftrag ab, bei den Freien Städten und den Reichsstädten dem Befehl H. 4 n. 673, n. 674, n. 675. Nachdruck zu verleihen, vgl. H. 4 n. 702. Die Frankfurter ließen dem K. durch dessen Gesandte am 28. Februar die Antwort zuteil werden, man wolle sich um die Befolgung des Mandats bemühen, könne für Truppenanzahl und Stellungstermin jedoch keine Gewähr übernehmen, s. Wülcker, Neuss n. 136 S. 50.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 701, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-21_2_0_13_4_0_10273_701
(Abgerufen am 18.04.2024).