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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. setzt Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt von seinem an die dortigen Juden gerichteten Befehl in Kenntnis, ihm als Kriegsbeihilfe gegen den Hz. von Burgund 2000 fl. rh. zu zahlen. Er gebietet ihnen bei einer der ksl. Kammer zufallenden Pön von 60 Mark Gold, seinem mit der Entgegennahme des Geldes beauftragten Diener und Hofgesinde Dr. Kaspar von Bernau bei der Erfüllung seines Auftrags behilflich zu sein. Er trägt ihnen für den Fall, die Juden verweigerten die Zahlung, auf, die Synagoge zu schließen, der Juden leib, hab und gut zu hannden zu nehmen und sie zu zwingen, seinem Diener das Geld unverzüglich zu bezahlen.

Originaldatierung:
Am newndten tag des monets february.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Der stat Franckfort (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5814 BII fol. 229), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 690, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-09_2_0_13_4_0_10262_690
(Abgerufen am 24.04.2024).