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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt seinen und des Reiches Juden zu Frankfurt mit, daß er zur Abwehr des mutwilligen Angriffs des Hz. (Karl) von Burgund, die er persönlich mit den Kff. Fürsten etc. zur Ehre und Bewahrung des Reiches und der Deutschen Nation sowie um des gemeinen Nutzens willen durchführt, eine große Summe Geld benötigt. Da er nicht gewillt ist, in dieser Sache irgendjemanden aus seiner Hilfsverpflichtung zu entlassen, gebietet er ihnen unter Androhung der Schließung ihrer Synagoge, des Verlusts aller ihrer Privilegien und Rechte sowie der Tilgung aller ihrer Außenstände, Pfandschaften etc. ihm unverzüglich 2000 fl. rh. zu Händen seines Dieners und Hofgesindes Dr. Kaspar von Bernau1 zu bezahlen, welcher die Zahlung an seiner Statt quittieren wird. Er droht ihnen an, im Falle ihrer Weigerung unverzüglich die ausgesetzten Strafen einzuziehen und insbesondere ihren Schuldnern umgehend die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu verbieten und ihnen unter Ausstellung entsprechender Quittungen die Schulden zu erlassen.

Originaldatierung:
Am neuntten tage des manes february (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: 2 Abschriften einer von dem öff. Notar Theoderich Reymolt beglaubigten Kop. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5814 BII fol. 230r), Pap. (15. Jh.).

Reg.: Wülcker, Neuss n. 124 S. 48.

Anmerkungen

  1. 1Auf der Kop. befindet sich unten der Frankfurter Vermerk: Disen obgeschriben herren hern Caspar von Bernawe, doctor, fyndet man zu Fryensteyn bie sent Bartolomeus kirchen (15. Jh.). Kaspar Wernauer erscheint in den Quellen sowohl als Dr. utr. iur. als auch als Dr. legum; am 10. November 1475 wird er bereits als verstorben gemeldet, s. Priebatsch, Politische Korrespondenz Bd. 2 S. 187 u. Nachtrag zu dieser S.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 689, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-09_1_0_13_4_0_10261_689
(Abgerufen am 29.03.2024).