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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt (Gf. Diether von Isenburg1) seine bisherigen Maßnahmen zur Abwehr des Angriffs Hz. Karls (von Burgund) mit und hält ihm vor, daß es seinem (Diethers) Stand und Herkommen wohl angestanden hätte, dem römischen K. als seinem rechten, natürlichen Herrn unaufgefordert, aus eigenem Antrieb persönlich mit seinen Leuten zu Hilfe zu ziehen. Da dies auch trotz der zahlreichen und mit Strafandrohungen verbundenen ksl. Mandate2 bisher nicht geschehen ist, gebietet der K. ihm abermals bei Verlust aller Zölle, Privilegien und Rechte, die er von K. und Reich, vom Stift Mainz oder jemand anderem inne hat, sowie bei Acht, Aberacht und weiteren Strafen, am sundag Letare (März 15) persönlich mit allen seinen Leuten bei ihm im Feld zu erscheinen.

Originaldatierung:
Am sambstag nach sant Pauls dag conversionis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5814 BII fol. 207), Pap. (15. Jh.).

Es handelt sich um eine Kop. des "Textformulars" dieses an etliche Gff. und Herren einzeln adressierten Mandats. Dies drückt auch die von der Frankfurter Kanzlei verfaßte Bemerkung auf der Abschrift aus: Copia, wie der keyser den lantheren personlich und mit macht uffczusin geboten hat. Die Namen der Adressaten ergeben sich aus dem ksl. Beförderungsmandat an Frankfurt n. 688. Der Text des an die Gff. und Herren gerichteten Mandats ist weitgehend identisch mit demjenigen des am selben Tag an die Städte gerichteten Befehls (oben H. 4 n. 673, n. 674, n. 675).

Reg.: Wülcker, Neuss n. 177 S. 46.

Anmerkungen

  1. 1Die Namen der Empfänger dieses Mandats ergeben sich aus H. 4 n. 688; Gf. Diether von Isenburg-Büdingen wird als erster genannt.
  2. 2Vgl. H. 4 n. 637 passim.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 676, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-28_4_0_13_4_0_10248_676
(Abgerufen am 28.03.2024).