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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. hält Hz. Karl von Burgund vor, daß er von K. und Reich zu Lehen gehende Fürstentümer, Grafschaften und Länder, ohne sie zu Lehen empfangen zu haben, innehabe und sie somit dem Reich vorenthalte, daß er sich nicht damit begnüge, mit dem Herzogtum Geldern belehnt worden zu sein, sondern sich entgegen dem Willen des K. zum Erbvogt des Stifts Köln aufgeworfen habe, daß er mutwillig die Stadt Neuss belagere und viele reichsangehörige Gefangene ihrer Ritterlichkeit wegen habe töten lassen, daß er auch andere Glieder des Reichs unbillig bedränge sowie weitere Verfehlungen gegen K. und Reich begangen habe, und kündigt deshalb ihm und seinen Helfern auf Ersuchen der verdruckten mit Rat der Kff. Fürsten und anderen Reichsuntertanen seine und des Reiches Gegenwehr an.

Originaldatierung:
Ame sampßdag nach der heyligen dryer kunig dag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5814 B II/184), Pap. (15. Jh.).

{Druck: Lünig, Reichsarchiv 6 S. 85 n. 37; Müller, Reichstagstheatrum 5 S. 680f.}

Reg.: Wülcker, Neuss n. 102 S. 42.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 671, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-07_2_0_13_4_0_10243_671
(Abgerufen am 28.03.2024).