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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Lotzenhenne von Sprendlingen mit, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt für sich und ihren Mitbürger Henchin Swartz gegen die Urteile, die Lotzenhenne trotz Frankfurter Abforderung am Freistuhl zu Lichtenfels erlangt habe, sowie gegen die die gesamte dortige Prozeßführung, die gegen die Bestimmungen der gemeynlichen koniglichen reformacion1 und Frankfurts Freiheiten verstoße, an ihn appelliert haben. Er lädt ihn deshalb auf den 45. Tag bzw. den ersten darauffolgenden Gerichtstag peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich und teilt ihm mit, daß auch im Falle seiner Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am zwolfften tag des monadts decembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Anläßlich des vom Frankfurter Advokaten Dr. Ludwig zum Paradies im Hause des Weisenauer Schultheißen Gf. Ludwigs (II.) von Isenburg-Büdingen, Henne Nusiß, unternommenen Insinuationsversuches aufgesetztes Notariatsinstrument des Petrus Schikkendantz von Sprendlingen vom 24. April 1475 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Ehrmann'sche Femesachen, Kasten 2 n. 112), Perg. Als Zeugen des Vorgangs und der Annahmeverweigerung durch Lotzenhenne - woraufhin die Ladung des K. auf einem Tisch des Schauplatzes liegen blieb - fungierten Henne von Sörgenloch d. Ä., gen. Gynsefleisch, der Weisenauer Schultheiß und Hausherr selbst, der Weisenauer Schöffe Johann Walther und Peter Scherer von Filzbach.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 41.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 662, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-12-12_1_0_13_4_0_10234_662
(Abgerufen am 19.03.2024).