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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. bittet Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, ihm die 1400 fl. rh. die sein Diener, der Nürnberger Bürger Hans Muller, bei ihnen hinterlegt hat, die dann von wegen des erwirdigen .. Adolffs erczbischoves zu Menncz etc. in unsern nucz und fromen komen sollen1, unverzüglich per Wechsel oder auf andere Weise nach Würzburg zu transferieren. Darüber hinaus ersucht er sie, ihm weitere 1400 fl. rh. An die statt zu leihen und zu seiner Verfügung bereitzuhalten, sichert ihnen zu, diesen Kredit im Falle seiner Inanspruchnahme entweder mit Geld, das er erwartet und das gleichfalls bei ihnen hinterlegt werden wird, oder aus seinem Anteil am Mainzer Zoll oder schließlich aus ihrer Jahressteuer zurückzuzahlen, und bittet um ihre Antwort.

Originaldatierung:
Am freytag nach Dionisy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermaister und rate der statt Frannckfurt (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VI, 205), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Reichssachen I n. 5814 B I/77r), Pap. (15. Jh.).

Reg.: Janssen II n. 495; Wülcker, Neuss n. 54 S. 33f. Vgl. zum Vorgang H. 4 n. 644.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um die Kanzleigebühren für die Belehnung Hz. Philiberts bzw. seiner Mutter und Vormünderin Jolanthe von Savoyen, die Eb. Adolf als römischer Kanzler dem K. abgetreten zu haben scheint. Vgl. H. 4 n. 644. Schon am 18. Oktober 1474 stand die Behandlung des vorliegenden ksl. Schreibens und eines Briefes Hans Molners von Nürnberg auf der Tagesordnung der Frankfurter Verantwortlichen, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Bürgermeisterbücher 1474/75 fol. 32r).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 645, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-10-14_1_0_13_4_0_10217_645
(Abgerufen am 24.04.2024).