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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. belehnt Herzogin Jolanthe von Savoyen als Vormünderin ihres unmündigen Sohnes Philibert mit Savoyen1.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Entwurf einer Quittung Eb. Adolfs von Mainz, des römischen Kanzlers des K., über 1400 fl. rh., die ihm als Entgelt für zwei ksl. Briefe betr. die Investitur und Belehnung der Herzogin und ihres Sohnes in Frankfurt ausbezahlt werden sollten, im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VI, 187 sowie Reichssachen I n. 5814 B I fol. 88). Dieser Quittungsentwurf stammt von dem Nürnberger Kaufmann Hans Müllner (oder ist doch in seinem Auftrag entstanden), welcher die Finanztransaktion durchgeführt zu haben scheint. In seinem Auftrag hatte Endres Bischof von Basel das savoyische Geld in Frankfurt deponiert, s. zu allem StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VI und Reichssachen I n. 5814 B I). Der K. verfügte schließlich anderweitig über das Geld, s. H. 4 n. 645.

Anmerkungen

  1. 1Bezüglich der Regentschaftsverhältnisse im Herzogtum Savoyen findet sich bei Chmel n. 7042 lediglich ein Bittgesuch Herzogin Jolanthes als Vormünderin an den K., die Belehnung ihres Sohnes noch zu verschieben und ihr gegen die Eidgenossen beizustehen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 644, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-10-11_1_0_13_4_0_10216_644
(Abgerufen am 25.04.2024).