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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erteilt seinem Protonotar und Rat Dr. Georg von Hell, gen. Pfeffer, als Belohnung für seine ihm bisher geleisteten Dienste in seinen und des Reichs Sachen, auch ampten und bevelhe1, das Recht, unverzüglich nach der Ausstellung dieses Briefs innerhalb einer halben Meile oberhalb und unterhalb von Frankfurt im Main ein Fach mit den erforderlichen Stecken, Zäunen und sonstigen Befestigungen einzurichten, und zwar dort, wo der Grund dafür beschaffen ist und es dem Begünstigten füglich zu sein scheint. Mit diesem Fach belehnt der K. Georg und bestimmt, daß dieser und seine männlichen wie weiblichen Erben es auf ewig und unwiderruflich inne haben und nutzen und daran von niemandem gehindert werden sollen. Doch haben Georg und seine Erben das Lehen von K. F. und seinen Nachfolgern jeweils gegen Ableistung des gewöhnlichen Eides, den Georg dem K. jetzt geschworen hat, zu Lehen zu empfangen, wobei für Frauen entsprechende Lehenträger einzutreten haben. Der K. bestimmt, daß Georg das Fach nach dem Vorbild der anderen dort befindlichen Fächer so anlegen soll, daß die Schiffahrt auf dem Main nicht behindert wird. Er hebt alle dieser Verleihung entgegenstehenden Rechte Dritter in diesem Punkt auf, erklärt sie für ungültig und befiehlt allen Reichsuntertanen die Beachtung dieser Freiheit bei einer Pön von 20 Mark Gold, die je zur Hälfte der ksl. Kammer und dem Geschädigten bzw. seinen Erben zufallen soll.

Originaldatierung:
Am erichtag nach sanndt Jacobs tag des heiligen zwelffboten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Rta Lucas Snitzer (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Glauburg-Urkunden, Kasten 1470-1484 sub dat.), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener Ss.

Anmerkungen

  1. 1Diese Wendung spielt an auf die Funktion Dr. Pfeffers als faktischer Leiter der römischen ksl. Kanzlei für seinen Herrn, Eb. Adolf von Mainz, in den Jahren 1471-1475.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 636, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-07-26_1_0_13_4_0_10208_636
(Abgerufen am 29.03.2024).