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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt allen Reichsuntertanen mit, daß er den auf dem Regensburger Tag zur Förderung des gemeinen Nutzens, zur Handhabung von Ruhe und Einigkeit im Reich, zur Verhütung von Aufruhr und besonders als Voraussetzung eines erfolgreichen Vorgehens gegen die Türken beschlossenen und von ihm verkündeten gemeinen ksl. vierjährigen Frieden1wegen des Fortbestehens dieser Gründe und Zwecke um weitere sechs Jahre verlängert hat, erklärt alle Einwände dagegen für ungültig und befiehlt die Einhaltung dieses Friedens in allen seinen Artikeln und Bestimmungen unter Androhung von Acht und Aberacht.

Originaldatierung:
Am samßtage vor deme suntage Vocemjocunditatis (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung der Kop. zufolge jedoch mit anh. S. - Kop.: Abschrift2 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 8 fol. 49), Pap. (15. Jh.).

Druck: Lünig, Reichsarchiv, Part. Gen. Cont., Bd. 2 S. 111-115; Müller, Reichstagstheatrum 2 S. 620-625; {Höfler, Kaiserliches Buch S. 37f. n. 32}.

Reg.: Janssen II n. 475.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 543; n. 549.
  2. 2Die vorliegende Abschrift wurde dem Frankfurter Rat mit Schreiben seiner in Augsburg befindlichen Gesandten vom 22. Mai samt der Mitteilung übersandt, der K. habe diesen Frieden am 14. Mai auf dem Augsburger Marktplatz öffentlich verkündet, s. Janssen II n. 474 (S. 320) und n. 478.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 625, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-05-14_1_0_13_4_0_10197_625
(Abgerufen am 28.03.2024).