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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. beglaubigt bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt deren Diener Hans Gelthaus, Lehrer kaiserlicher Rechte, zu Verhandlungen über ein Darlehen von 4000 fl. rh. bittet sie, ihm das Geld zu bewilligen und es ihm unverzüglich nach Köln zu schicken, verspricht ihnen, dafür zu sorgen, daß sie Anweisungen erhalten, denen zufolge sie sich aus ihrer ihm schuldigen gewöhnlichen Stadtsteuer sowie aus seinem Zoll(-anteil) zu Mainz selbst bezahlt machen können, und sichert ihnen zu, keinerlei anderweitige Anweisungen auf diese Einkünfte zu erteilen, bis diese Schuld beglichen ist.

Originaldatierung:
An phintztag vor sand Niclas tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. - KVv: Den ersamen burgermaister und rate der stat Frankhfort, unsern und des reichs lieben getrewn (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5807 Bl. 1), Pap., rotes S 21 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Der Frankfurter Rat bestätigte den Empfang des Kreditbegehrens am 7. Dezember 1473 und beglaubigte beim K. eine Gesandtschaft aus zwei Ratsherren und dem Schreiber, welche Frankfurt wohl am 10. Dezember verließ, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5807 Bl. 2 und n. 5809 Bl. 1). Am 27. Dezember meldeten diese aus Köln vom ksl. Hof, dem K. am Vortage die Kreditzusage überbracht zu haben, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5809 Bl. 5).

Reg.: Janssen II n. 461.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 603, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-12-02_1_0_13_4_0_10175_603
(Abgerufen am 28.03.2024).