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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. übersendet Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt etliche ksl. Briefe1 in Sachen des auf sandt Matheus tag (September 21) nach Augsburg angesetzten gemeinen tags, befiehlt ihnen unter Androhung seiner Ungnade und schwerer Strafe, diese in Anbetracht der Kürze der Zeit unverzüglich durch ihre geschworenen Boten an etlich ennde nach laut des hierinne beslossen zedels2 zu übermitteln, die Boten eidlich über die Besorgung berichten zu lassen und ihm dies schriftlich mitzuteilen.

Originaldatierung:
Am freytag vor sandt Jacobs tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen N. burgermaister und rate der stat Franckfort (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 7 fol. 2), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Reg.: Janssen II n. 455.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich zweifellos um Ladungen zum Augsburger Tag. Eine solche hatte Frankfurt selbst schon am 18. Juni ( H. 4 n. 572) erhalten, doch wurde z. B. an den Kf. von Brandenburg erst am 17. Juli geschrieben, s. Font. rer. Austriac. 46 n. 191.
  2. 2Dieser Zettel liegt nicht mehr dabei. Indessen kann man dem Entwurf des Frankfurter Anschreibens an die Adressaten samt einer Auflistung dieser entnehmen, an wen die Briefe des K. gerichtet waren, s. H. 4 n. 573, n. 574, n. 575, n. 576, n. 577, n. 578, n. 579, n. 580.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 581, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-07-23_1_0_13_4_0_10153_581
(Abgerufen am 19.04.2024).