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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, er habe in Ansehung der Tatsache, daß die bisher in der Frage der Abwehr der Türken gepflogenen mühevollen Unterhandlungen kein hinreichendes Ergebnis gezeitigt haben und den zuletzt auf dem Regensburger Tag1 beschlossenen Anschlägen nicht nachgekommen worden ist, wodurch der Feinde Macht derart gewachsen sei, daß sie täglich die Deutsche Nation schädigen könnten, auf sand Matheus tag des ewangelisten (September 21) einen gemeinen tag nach Augsburg angesetzt. Er befiehlt ihnen bei ihren Pflichten und bei Verlust aller ihrer Rechte und Privilegien, ihre bevollmächtigte Ratsbotschaft dorthin zu entsenden, um mit ihm persönlich sowie den Kff. Fürsten, Gff. Herren und anderen Städten über den in Regensburg beschlossenen Abschied sowie die Beilegung der im Reich vorhandenen Irrungen2 zu verhandeln, damit der christliche Glaube geschützt und sie und die anderen Reichsuntertanen in Frieden gesetzt werden.

Originaldatierung:
Am freitag nach unsers lieben herrn fronleichnams tag.
Kanzleivermerke:
KVv: A.m.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewen burgermaister und rate der statt zu Franckfurtt (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. (geklebt) im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 7 fol. 1), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Reichstagsakten 6 fol. 47) (15. Jh.).

Bachmann, Reichsgeschichte II S. 411 mit Anm. 2, schließt aus Font. rer. Austriac. 46 n. 180f., der vorstehende Tag sei auf Mariä Geburt (September 8) angesetzt worden, was nunmehr überholt erscheint; vgl. zu der späteren Verlegung des Tages unten H. 4 n. 587 u. n. 588.

Reg.: Janssen II n. 452.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 544, n. 545, n. 546; n. 557 passim.
  2. 2Vgl. dazu u. a. Bachmann, Reichsgeschichte II S. 409; von "möglichster Eintracht und Harmonie" im Reiche (ebd. S. 410) ging K. F. demzufolge wohl nicht aus.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 572, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-06-18_1_0_13_4_0_10144_572
(Abgerufen am 28.03.2024).