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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß die Türken seit dem Regensburger Tag1, den er in Anbetracht der Tatsache, daß die Macht der Feinde wegen der Ergebnislosigkeit der schon zuvor von ihm als Kg. wie als K. ausgeschriebenen Tage biß in die teutsch nacion erwachssen sei, was allen cristennlichen gewelten und stennden sorglich sein müsse, zur Rettung der Christenheit anberaumt und den er unter Hintansetzung der Probleme in seinen Erblanden persönlich besucht hatte, noch weiter vorgedrungen seien, weil die Durchführung des dort beschlossenen Anschlags2 verzögert werde. So seien seitdem die lannde im heiligen reiche gelegen und uns einsteils erblichen zusteen überfallen worden, und es sei zu befürchten, daß der Christenheit in Kürze unersetzlicher Schaden entstehe. Unter Darlegung der von den Türken begangenen Greuel befiehlt er ihnen deshalb bei ihren Pflichten, den auf sie entfallenden Anteil an dem in Regensburg beschlossenen Anschlag unverzüglich zu leisten, damit er keine weiteren Maßnahmen gegen sie ergreifen müsse.

Originaldatierung:
Am montag vor sannt Erasms tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und ratte der stat zu Franckfortt (Adresse, Blattmitte); Presentata in die circumcisionis domini anno 1473 (Januar 1) p(er) nuncium domini imperatoris3 (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VI, 162), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt. - Kop.: Abschrift4 ebd. (Sign. Reichssachen I n. 5738B, Bl. 6), Pap. (15. Jh.). Reg.: Janssen II n. 446.

Am 14. Juli 1472 meldeten die Frankfurter Gesandten vom Wiener Neustädter Hof, es seien ksl. und päpstliche Mandate an viele Reichsangehörige geschrieben, die man noch geheimhalte, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5758 Bl. 2f.), als Reg. bei Janssen II n. 447. Wie Lübeck und Köln, so hatten einem Schreiben des Frankfurter Rats an Lübeck zufolge auch etliche Städte in der Umgebung Frankfurts am 3. Dezember 1472 längst das vorliegende Mandat erhalten, Frankfurt jedoch noch nicht, s. die folgenden H. 4 n. 560, n. 561, n. 562.

Anmerkungen

  1. 1Zu dem zwischen Juni und August 1471 abgehaltenen Tag s. H. 4 n. 544.
  2. 2Zum Regensburger Abschied s. H. 4 n. 544 und Bachmann, Reichsgeschichte II S. 355-359.
  3. 3Die Beratung über das vorliegende Mandat stand schon am 31. Dezember 1472 auf der Tagesordnung der Frankfurter Bürgermeister; dem ksl. Boten sollte 1 fl. geschenkt werden, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Bürgermeisterbücher 1472/73 fol. 68v).
  4. 4Diese Kop. wurde von Lübeck übersandt, s. H. 4 n. 560.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 559, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-06-01_1_0_13_4_0_10131_559
(Abgerufen am 29.03.2024).