Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 560 von insgesamt 1054.

K. F. bestätigt Pfgf. Friedrich bei Rhein, seine vermeintliche Antwort1auf das von Nürnberg aus an ihn gerichtete ksl. Schreiben2 erhalten zu haben. Unter Hintanstellung seiner Kritik an der Form dieses pfgfl. Schreibens betont der K. er habe seine und des Reiches Landvogtei im Elsass keineswegs unbillig oder anders, dann uns wol zimlich und unverwissenlich ist, an sich genommen, und ebensowenig habe er ohne besondere Ursache und ohne billich bewegniß einen Hauptmann gegen ihn ernannt3. Zudem habe er sich in seinem Schreiben bereiterklärt, seine ksl. Ehre und sein Recht vor den Kff. zu erlangen; sollte der Pfgf. nach deren Rechtsspruch noch Forderungen gegen ihn haben, dann verweigere er ihm bezüglich der Landvogtei das Recht vor den Kff. nicht. Auf andere Ansprüche des Pfgf. werde er, sobald diese ihm dann schriftlich vorlägen, redlich und geburlich antworten. Demgegenüber liege klar zutage, daß der Pfgf. mit der Ablehnung des ksl. Rechtgebots und der Forderung, zunächst in die Landvogtei wiedereingesetzt zu werden sowie daraufhin widerrecht vor den Kff. zu erhalten, dergestalt mit ihm rechtens zu pflegen versuche, daß er das, über das entschieden werden solle, zuvor schon eingehändigt bekomme. Der K. bedeutet ihm deshalb, er halte sein Rechtsgebot aufrecht und versichert, die Kff. unverzüglich nach der Annahme des Rechtsgebots durch ihn mit der Ansetzung von Tagen zu beauftragen zu wollen sowie selbst ein schleuniges Verfahren zu gewährleisten. Er erwartet jedoch, daß der Pfgf. das ksl. Rechtsgebot nicht weiter herabsetzt und spricht dem Pfgf. insbesondere jegliche Ursache ab, im Reich offrüre oder unrate zu schüren.

Originaldatierung:
An sant Anthonien tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift4 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1883 fol. 22), Pap. (15. Jh.).

Reg.: Chmel n. 6515.

Anmerkungen

  1. 1Es dürfte sich um das Schreiben des Pfgf. vom 28. August 1471 oder ein folgendes handeln, s. RTA 22, 1 n. 74c.
  2. 2Vgl. H. 4 n. 550; da erste Urkunden des K. aus Nürnberg im Jahre 1471 erst vom 26. August datiert sind, wird die in Anm. 1 erwähnte Antwort des Pfgf. aus dem September stammen.
  3. 3Vgl. H. 4 n. 502.
  4. 4Die Kop. mag den Frankfurtern durch den Pfgf. mit Schreiben vom 7. April 1472 übermittelt worden sein, s. Menzel, Regesten n. 334 (S. 477).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 558, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-01-17_1_0_13_4_0_10130_558
(Abgerufen am 25.04.2024).