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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. übersendet Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt den letztens in Regensburg beschlossenen allgemeinen Frieden1 und befiehlt ihnen bei ihren Pflichten, denselben zu halten, in ihrer Stadt öffentlich verkünden zu lassen und ihren Mitbürgern und Einwohnern dessen Befolgung zu gebieten.

Originaldatierung:
Am montag nach exaltacionis crucis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen unsern und des richs lieben getrewen burgermeister und ratte der stadt zu Franckfurt (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Privilegien n. 361), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Der Regensburger Landfriede wurde wohl allen Reichsangehörigen erst zu diesem Zeitpunkt übersandt, nachdem die Beschlüsse des Regensburger Tages am ksl. Hof zu der endgültigen Fassung verarbeitet worden waren. Auf dem Frankfurter Städtetag vom 8.-13. September war die gültige Version jedenfalls weder den Gesandten des Pfgf. bekannt noch den Städten selbst. Es heißt von den dortigen Verhandlungen, wie daraffter eyn oder zwene ander lantfridden furgenommen sulden sin, der keyner doch den stetten verkundet nach zugesant was, weshalb man in Anbetracht der möglichen Änderungen nicht darüber beraten könne, s. Janssen II n. 439.

Druck: Privilegia et Pacta S. 329.

Reg.: Regg.F.III. H.3 n. 115 (nach unzulänglicher Überlieferung).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 543.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 549, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-09-16_1_0_13_4_0_10121_549
(Abgerufen am 29.03.2024).