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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erklärt, daß die auf dem jetzt zu Beratungen über die Türkenabwehr versammelten Tag praktizierte Sitzordnung die Freiheiten, Rechte und das alte Herkommen der persönlich erschienenen oder durch Anwälte vertretenen Kff. Fürsten, Herren und Städte nicht beeinträchtigen und somit niemandem zum Vorteil gereichen soll.

Originaldatierung:
Am freytag vor sandt Peters und sanndt Pauls tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch offener Brief mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Abschrift1 im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5740, 4 fol. 8v-9r), Pap. (15. Jh.).

{Reg.: Lichnowsky(-Birk) 7 n. 1536.}

Anmerkungen

  1. 1Diese Kop. ist enthalten in den Frankfurter Aufzeichnungen des Regensburger Tages. Es heißt dazu einleitend: Item und als man in solchin obgemelten gereden ... was, ließ die k(aiserliche) m(aiestat) ein offenn brieve mit synen k(aiserlichen) genaden zcu ruk auffgedruckten insigel an die thur des sals, darinn die k(aiserliche) m(aiestat) mitsampt den vermelten kur- und andren fursten etc. was, des sitzenhalb anegeslagen ...

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 542, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-06-28_1_0_13_4_0_10114_542
(Abgerufen am 28.03.2024).