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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt unter Hinweis auf seinen vormaligen Kommissionsbefehl mit, daß ihm im Namen des Konrad Weiß vorgebracht wurde, Henne Brun sei nur deshalb ums Leben gekommen, weil er Weiß gereizt habe. Weiß als gehorsamen und besuchenden gegenüber will der K. Milde walten lassen, zumal der Täter Buße geleistet hat. In der Erwartung, daß sie die Auseinandersetzung abschließend bereinigen können, sieht der K. davon ab, gemäß seiner ksl. Obrigkeit zu handeln. Er befiehlt ihnen und bevollmächtigt sie deshalb erneut, Weiß sowie den Erben und den Freunden Bruns auf Ersuchen einen Tag zu setzen, zu dem sie Weiß außer dem ksl. Geleit, das er ihm gewährt hat, auch ihre Geleitszusage erteilen sollen. Er beauftragt sie, beide Parteien gütlich zu einigen zu versuchen und auch im Falle der Abwesenheit einer Partei zu verhandeln. Andernfalls sollen sie ihm die offenen Streitpunkte unter ihrem Siegel übermitteln, damit er dann entsprechend der ksl. Obrigkeit eine abschließende Entscheidung erlassen kann.

Originaldatierung:
Am sibenundzweintzigisten tag des monads october.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Commissio Conrat Weiß (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1932 fol. 18t), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Vgl. zur Sache H. 4 n. 489.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 519, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-08-27_2_0_13_4_0_10091_519
(Abgerufen am 29.03.2024).